Energieförderung 

"Südtirol," unterstrich der Landesrat, "ist auf einem guten Punkt, es gibt aber noch viel zu tun." So bedeute Nachhaltigkeit, dass pro Person und Jahr rund 2 Tonnen Kohlendioxid verursacht werden dürften: Südtirol mit seinen derzeit 5,4 Tonnen steht - etwa im Vergleich mit den USA mit 20 Tonnen - gut da, muss aber noch mehr als halbieren. Der Anteil der erneuerbaren Energie am Energiebedarf, ausgenommen den Verkehr, belief sich im Jahr 2009 auf 56 Prozent, bis zum Jahr 2020 sollen 75 Prozent erreicht werden.
Seit dem Beginn der Förderungen für Energiesparmaßnahmen im Jahr 1983 wurden 56.600 Gesuche behandelt und mit rund 500 Millionen Euro finanziell unterstützt. "Mit diesen bisherigen Maßnahmen", unterstrich Landesrat Michl Laimer, "haben wir den Grundstein für die derzeitige zufriedenstellende Situation im Energiebereich gelegt und auch das Umweltbewusstsein gefördert." So liegt Südtirol mit der Anzahl seiner Sonnenkollektoren auf europäischer Ebene weit vorne: Sind es in Südtirol 400 Quadratmeter Kollektorfläche auf 1000 Einwohner, befindet sich Italien mit 27 Quadratmetern weit darunter.
Die Gründe für das neue Fördersystem legte Energie-Landesrat Laimer heute dar: So sollen nicht mehr nur einzelne Maßnahmen gefördert werden, vielmehr wird eine umfassende Förderung angestrebt, die den alten, vor dem 12. Jänner 2005 errichteten Gebäudebestand auf Klimahaus-Standard C bringt, denn im Gebäudebestand steckt das größte Potential für Einsparungen. Mit den neuen Förderrichtlinien werden die bereitgestellten Mittel optimiert und die Wartezeiten verringert. Der Fördersatz beläuft sich auf 30 Prozent der anerkannten Kosten.
Bei allen Gesuchen, die vor dem 14. Dezember 2009 eingetroffen sind, hat sich nicht geändert, hob der Landesrat hervor. Ab diesem Datum bis zum 1. März dieses Jahres sind die Förderbeiträge an die Bedingung gekoppelt, das Gebäude vorab auf Klimahaus-C-Standard saniert zu haben, was einem Sieben-Liter-Haus entspricht. Bei Neubauten, mit Baukonzession ab dem 14. Dezember 2009, sind die Bedingungen noch strenger: Verlangt wird Klimahaus-A-Standard, also ein Drei-Liter-Haus. Ausgenommen von dieser Regelung sind Sonnenkollektoren sowie Häuser, die unter Ensembleschutz stehen oder mit einem Abbruchverbot belegt sind.
Bei den Heizanlagen mit erneuerbarer Energie werden automatisch beschickte Biomassekessel, Stückholzkessel oder Erdwärmepupmen gefördert, legte Armin Gasser, stellvertretender Direktor des Landesamtes für Energieeinsparung dar. Eine weitere Schiene stellen die thermischen Solaranlagen dar, die zur Warmwasserbereitung oder für die Schwimmbad-Erwärmung eingebaut werden, für die Heizung oder die Kühlung. Weitere geförderte Maßnahmen sind Photovoltaik- und Windkraft-Anlagen für Gebäude ohne Stromanschluss, der Austausch von Fenstern bei Gebäuden unter Ensembleschutz mit Abbruchverbot, die Wärmerückgewinnung aus Kühlanlagen, Fernheizwerke und Machbarkeitsstudien, etwa Energiekonzepte für Gemeinden oder Industriebetriebe.
 

Die neuen Kriterien zur Energieförderung im Überblick

 

 

Gebäude mit Baukonzession ausgestellt vor dem

12. Januar 2005

 

 

Gebäude mit Baukonzession zwischen

12. Januar 2005 und 14. Dezember 2009

 

 

Gebäude mit Baukonzession ausgestellt ab dem

14. Dezember 2009

 

Wärmedämmung:

 

nach Durchführung der Wärmedämmung KlimaHaus Standard C

 

Ausnahme: Gebäude unter Ensembleschutz mit Abbruchverbot und Gebäude unter Denkmalschutz

 

 

 

Austausch von Fenstern und Fenstertüren von Gebäuden unter Ensembleschutz mit Abbruchverbot

 

 

 

Automatisch beschickte Biomassekessel, Stückholzkessel, Erdwärmepumpen:

 

nur für Gebäude mit KlimaHaus Standard C

 

Ausnahme: Gebäude unter Ensembleschutz mit Abbruchverbot und Gebäude unter Denkmalschutz

 

Automatisch beschickte Biomassekessel, Stückholzkessel, Erdwärmepumpen:

 

nur für Gebäude mit KlimaHaus Standard C

 

Automatisch beschickte Biomassekessel, Stückholzkessel, Erdwärmepumpen:

 

nur für Gebäude mit KlimaHaus Standard A

 

Einbau von thermischen Solaranlagen für Warmwasser- oder Schwimmbaderwärmung

 

Einbau von thermischen Solaranlagen für Warmwasser- oder Schwimmbaderwärmung

 

Einbau von thermischen Solaranlagen für Warmwasser- oder Schwimmbaderwärmung

 

Einbau von thermischen Solaranlagen für Heizung und/oder Kühlung:

 

nur für Gebäude mit KlimaHaus Standard A

 

Einbau von thermischen Solaranlagen für Heizung und/oder Kühlung:

 

nur für Gebäude mit KlimaHaus Standard A

 

Einbau von thermischen Solaranlagen für Heizung und/oder Kühlung:

 

nur für Gebäude mit KlimaHaus Standard A

 

 

Weitere Maßnahmen, die unabhängig von Mindest - Baustandards gefördert werden:

 

  • Wärmerückgewinnung aus Anlagen zur Kühlung von Produkten
  • Einbau von Photovoltaikanlagen und Windkraftwerken zur Erzeugung elektrischer Energie wenn keine nationalen Fördertarife beansprucht werden und die Anlage über keine Anschlussmöglichkeit am Stromnetz verfügt
  • Machbarkeitsstudien